Import, Export, Handel, Kauf, Verkauf, Entwicklung und Vermarktung von Waren aller Art. Erwerb von Beteiligungen und Gründung von Zweigstellen. Erwerb und Verwaltung von Grundeigentum im In- und Ausland mit Ausnahme von Grundstücksgeschäften, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) untersagt sind.