Handel mit Vieh und Fleisch und allen damit verbundenen Dienstleistungen; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.