Betrieb eines Modefachgeschäfts; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Lizenzen und Vertretungen übernehmen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten sowie alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern, insbesondere auch Immaterialgüterrechte erwerben und Marken schützen lassen.