Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie das Veräussern von Immobilien. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann zudem alle Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.