Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen aller Art. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, und Unternehmen aller Art gründen, erwerben oder sich an solchen beteiligen sowie Holdingfunktionen innerhalb einer Unternehmensgruppe übernehmen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern. Sie kann Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.