Führung von Betrieben im Restaurations- und Unterhaltungsbereich. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, Betrieb verwandter Geschäftszweige aufnehmen, andere Unternehmen erwerben, gründen oder sich an solchen beteiligen sowie Grundstücke erwerben, bebauen, mieten, vermieten, verwalten und veräussern.