Zweck der Gesellschaft ist das Führen von Betrieben des Gastgewerbes. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen und Verträge abschliessen, welche den Zweck der Gesellschaft zu fördern geeignet sind.