Die Gesellschaft bezweckt die Führung und Verwaltung von Gastronomie-Betrieben. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich bei anderen Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die direkt oder indirekt geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.