Betrieb von Baugeschäften, insbesondere Ausführung von Schalungsarbeiten, Eisenlegerarbeiten und Maurerarbeiten sowie alle damit in der Baubranche zusammenhängenden Dienstleistungen und Handel mit sowie Im- und Export von Waren aller Art; kann Zweigniederlassungen errichten sowie sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder solche übernehmen.