Führen von Gastronomiebetrieben. Die Unternehmung kann alle Geschäfte tätigen, die mit diesem Zweck direkt oder indirekt in Verbindung stehen oder geeignet sind, diesen zu fördern. Die Unternehmung kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland. Die Unternehmung kann weiter Liegenschaften und Wertschriften erwerben, verwalten und veräussern.