Der Zweck der Gesellschaft ist das Führen von gastgewerblichen Betrieben sowie das Organisieren und Durchführen von Veranstaltungen aller Art und das Erbringen von entsprechenden Beratungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen.