Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen als Trustee an Kunden im In- und Ausland (Artikel 19 Abs. 2 FINIG). Die Gesellschaft übt in der Schweiz die Tätigkeit als Trustee nach dem Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG) aus und untersteht der entsprechenden staatlichen Aufsicht (Artikel 17 Abs. 2 FINIG). Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, Darlehen gewähren und ausserdem alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann.