Älteren Menschen in Not und/oder bedürftigen Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Gebrechen die Verbesserung ihrer Lebensqualität, zum Beispiel durch zweckdienliche Hilfsmittel, zu unterstützen. Begünstigt werden Angehörige des römisch-katholischen Glaubens, welche vorab in den Kantonen St. Gallen, Graubünden, Thurgau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden und Glarus wohnhaft sind. Es können auch Personen des römisch-katholischen Glaubens aus anderen Kantonen berücksichtigt werden. Grundsätzlich sollten die Begünstigten in der Regel die Schweizerische Nationalität haben. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.