Betrieb einer Tierpraxis, insbesondere für Pferde, einschliesslich Notfalldienst sowie Erbringung aller damit zusammenhängender Dienstleistungen; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.