Betrieb einer Zahnarztpraxis; kann sämtliche Tätigkeiten vornehmen, welche direkt oder indirekt mit dem Zweck in Zusammenhang stehen, Zweigniederlassungen errichten, sich bei anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten sowie Immaterialgüterrechte, Liegenschaften und Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen.