Betrieb von Erlebnisparks und Freizeitanlagen für Kinder. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten, mit Wertschriften handeln sowie alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben oder veräussern, ferner Urheberrechte und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten und veräussern.