Die Gesellschaft ist ein unter Einhaltung der durch das Bankengesetz und die Bankenverordung gesetzten Schranken depoführendes Institut. Sie erbringt Finanzdienstleistungen in Übereinstimmung mit Art. 6 Abs. 2 der Bankenverordnung. Hierzu gehört insbesondere die Entgegennahme von Einlagen einer mehrheitlich schweizerischen Kundschaft bestehend aus Banken, institutionellen Anlegern, Vereinen, Stiftungen und Genossenschaften im Sinn von Art. 5 Abs. 2 der Bankenverordnung. Sie kann im Inland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen sowie alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann.