Gross- und Einzelhandel mit Gegenständen der Berufskleidung, des Arbeitsschutzes und Textilien verschiedener Art. Ebenfalls können in diesem Rahmen die dazu gehörenden Wirtschaftsgüter vertrieben werden; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, geleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben, diese verwalten oder weiterveräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.