Führung eines Architekturbüros sowie Erbringung von Planungs- und Bauleitungsdienstleistungen; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.