Zweck der Einzelunternehmen ist der Handel mit Waren aller Art, sowie Erbringung damit zusammenhängender Reparaturdienstleistungen; kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen, die direkt oder indirekt mit eigene Zwecke in Zusammenhang steht erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie Grundstücke, Urheberrechte, Patente, Wertschriften, und Edelmetalle erwerben und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräussern.