Führen von Gastronomiebetrieben. Das Unternehmen kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen. Das Unternehmen kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Das Unternehmen kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnungen vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.