Entwicklung, Planung und Erstellung von Bauten jeder Nutzungsart, Erwerb, Verkauf, Vermietung und Verwaltung von Immobilien, Übernahme von Bauherrenvertretungs-, Planungs- und Projektentwicklungsmandaten sowie Ausübung aller Geschäftstätigkeiten im Aufgabenbereich eines Architekten liegend; kann Beteiligungen an anderen Unternehmungen halten, kaufen und verkaufen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.