Die Einzelunternehmung bezweckt Verkaufsförderung, Organisation, Durchführung, Beratung und Vermittlung von Veranstaltungen, insbesondere im Bereich Unterhaltung, Attraktionenvermietung und - Vermittlung, Schaustellung, Zirkusdarbietung, Tourismus und Gastronomie im In- und Ausland. Weiter bezweckt die Einzelunternehmung den Handel von Waren aller Art, die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich von Veranstaltungen sowie die Vermittlung von Aufträgen und Künstlern. Die Einzelunternehmung kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Einzelunternehmung kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Zweigniederlassungen und Dritte eingehen.