Das Einzelunternehmen bezweckt die Durchführung von Gastronomiebetrieben, Handel von Waren aller Art, auch Import oder Export; sie kann Zweigniederlassungen im ln- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen. Das Einzelunternehmen kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussem und verwalten.