Zweck der Einzelunternehmung ist das Erbringen von allgemeinen Immobilienentwicklungs-, Bau- und Immobilienberatungen und Bauherrenvertretungen, Projektmanagement und Generalplanung. Sie kann Treuhand-, Handel-, Verwaltungs-, Makler-, Vermittlungsmandate im Bau- und Immobilienbereich sowie Bauleitungen übernehmen. Ferner kann sie Entwicklungs-, Gestaltungs-, Planungsleistungen in sämtlichen Bereichen erbringen.