Betrieb einer Autogarage mit Reparaturwerkstätte und Restaurierungen, Handel mit klassischen, gebrauchten und neuen Automobilien, Ersatzteilen und Zubehör. Das Einzelunternehmen kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck im Zusammenhang stehen.