Handel und Verkauf von Blumen, Pflanzen und Accessoires aller Art, sowie Führen eines Imbisses und Take Away. Handel mit Waren aller Art. Durchführung von Handelsgeschäften im Blumenbereich insbesondere Import- und Exportgeschäfte auf eigene oder fremde Rechnung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.