Betrieb von gastronomischen Unternehmen im Franchise-Verfahren, Betrieb von Gaststätten und Durchführung aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie Verkauf von Merchandiseartikeln und Lebensmitteln; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.