Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb von Hotel- und Gastronomiebetrieben aller Art. Die Gesellschaft kann alle damit direkt oder indirekt verbundenen Tätigkeiten ausüben, insbesondere den Erwerb, das Halten und die Veräusserung von Liegenschaften sowie den Handel mit Waren und Dienstleistungen, die geeignet sind, Tourismus, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gastronomie zu fördern. Die Gesellschaft kann ferner Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen und alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Sie kann zudem Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen und Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Unternehmen stellen.