Handel mit Lebensmittel und Waren aller Art; die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, Lizenzen erwerben, halten und vergeben, sich an Unternehmen gleicher oder verwandter Branchen beteiligen oder derartige Unternehmungen erwerben, errichten und finanzieren. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, Massnahmen ergreifen und Verträge abschliessen, die damit in Verbindung stehen oder geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, ferner im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.