Das Einzelunternehmen bezweckt die Betreibung von Gastronomie-Betrieben inklusive Take-Away und Lieferdienst. Das Einzelunternehmen kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit seinem Zweck in Zusammenhang stehen.