Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, der Verkauf und die Verwaltung von Immobilien. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder zu erleichtern, wie insbesondere Grundeigentum erwerben und veräussern. Die Gesellschaft kann im Inland Zweigniederlassungen errichten.