Übernahme, Kauf, Verkauf, Halten sowie Verwaltung von Beteiligungen aller Art im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Immaterialgüterrechte, Grundstücke sowie Wertschriften erwerben, verwalten und veräussern, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.