Betrieb von Restaurants, Bars und Hotels. Kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen mit gleichem oder ähnlichem Zweck beteiligen, solche erwerben oder gründen sowie sämtliche Finanz-, Handels-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte ausführen und Verträge abschliessen, die dem Zweck dienen oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen.