Im- und Export, sowie Handel von Handelswaren und Edelsteinen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen mit gleichem oder ähnlichem Zweck im In- und Ausland beteiligen oder solche Unternehmungen übernehmen, Grundstücke im In- und Ausland erwerben, verwalten und veräussern sowie alle Geschäfte durchführen, die mit dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen oder ihn zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten.