Die Gesellschaft bezweckt die Führung von Gastwirtschaftsbetrieben und die Erbringung von Dienstleistungen im Gastgewerbe. Die Gesellschaft kann gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten sowie alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann sich ferner an anderen Unternehmen beteiligen oder sich mit ihnen zusammenschliessen.