Betrieb einer Spenglerei sowie Sanitärinstallationen, Blitzschutzanlagen und andere Arbeiten im Baubereich, ferner Betrieb eines Kosmetikstudios und einer Tanzschule. Kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an andern Unternehmungen des In- und Auslands beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke im In- und Ausland erwerben oder weiterveräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.