Betrieb eines Architekturbüros und der damit zusammenhängenden verwandten Geschäfte sowie Erbringung von Dienstleistungen im Architekturbereich. Die Gesellschaft kann sich an andern Unternehmungen beteiligen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, Darlehen gewähren sowie Grundstücke erwerben, belasten und veräussern.