Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von Metzgerei- und Lebensmittelgeschäften aller Art, sowie den Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder solche übernehmen sowie alles vorkehren, was ihrem Zwecke dient.