Das Einzelunternehmen bezweckt die Erbringung von Beratungsdienstleistungen für natürliche und juristische Personen, insbesondere in steuerlichen Angelegenheiten. Das Einzelunternehmen kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Das Einzelunternehmen kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Es kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Dritte eingehen.