Betrieb eines Hoch- und Tiefbauunternehmens, Ausführung von General- und Totalunternehmeraufträgen sowie Erbringung aller Arbeiten und Dienstleistungen im Bereiche des Bauwesens; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, mieten, vermieten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.