Betrieb eines Gartenpflegeunternehmens mit Gärtnerei und Floristik sowie Handel mit Pflanzen und allen dazu erforderlichen Waren und Werkzeugen aller Art; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.