Führen eines Architekturbüros für Städtebau, Architektur und Innenarchitektur, insbesondere Projektentwicklung, Planung und Ausführung, einschliesslich damit zusammenhängender Dienstleistungen, insbesondere Projekt- und Bauleitung, Generalplanung, Bauherrenberatung und Erstellen von Expertisen und Gutachten; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen sowie Grundeigentum erwerben, veräussern, belasten und vermieten.