Führen von Gastronomiebetrieben, Handel mit Lebensmitteln, Getränken und Genussmitteln sowie Erbringung von Dienstleistungen in den vorgenannten Bereichen; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie Grundstücke, Immaterialgüterrechte und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräussern.