Betrieb eines Metallbearbeitungs- und Maschinenbaugeschäfts wie auch eines Mühlenbaus, insbesondere im Bereich der dazugehörenden Produktion, Herstellung und Bearbeitung von Metallwerkstücken mit Einschluss von entsprechenden Planungen, Montagen, Reparaturen und Servicedienstleistungen jeglicher Art sowie Handel mit Waren jeglicher Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.