Zweck der Zweigniederlassung: Die Zweigniederlassung bezweckt den Handel mit mobilen Wirtschaftsgütern des gewerblichen Bereichs, soweit dem keine gesetzlichen Verbote entgegenstehen, das Erbringen von Dienstleistungen im Leasingsektor für Industrie, Handel und den öffentlichen Bereich, soweit dem keine gesetzlichen Einschränkungen oder Genehmigungsvorbehalte entgegenstehen, insbesondere die Vermittlung von Dienstleistungsverträgen, Wartungsverträgen und Lizenzverträgen, soweit die Zweigniederlassung seitens der urheberrechtlichen Rechtsinhaber hierzu ermächtigt ist, die Übernahme von EDV-Anlageverwaltungen (IT-Assetmanagement) im Kundenauftrag, die mietweise Überlassung von Assetmanagement-Komplettsystemen, die Beratung sowie die Durchführung von Schulungsmassnahmen für Anwender von Assetmanagementsystemen, den Import, Export, Kauf und Verkauf, die Vermietung und das Leasing von mobilen Wirtschaftsgütern, soweit keine gesetzlichen Verbote bestehen.