Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, den Verkauf, die Überbauung sowie die Verwaltung von Immobilien. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen. Sie kann ferner Wertschriften erwerben, halten und veräussern sowie Darlehen gewähren.