Die Gesellschaft bezweckt das Halten und das Verwalten von Beteiligungsrechten von anderen Gesellschaften. Sie kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen.