Betrieb einer Gärtnerei, Forschung, Zucht, Aufzucht, Anbau, Handel und Vertrieb von Pflanzen, Blumen und verwandten Grundlagen- und Nebenprodukten sowie Durchführung aller damit direkt oder indirekt zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, die Tätigkeit auf verwandte Geschäftszweige ausweiten, sich an anderen Gesellschaften im In- und Ausland beteiligen, Immaterialgüterrechte, Patente, Lizenzen und Liegenschaften erwerben, nutzen und veräussern sowie Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft direkt oder indirekt zu fördern.