Die Gesellschaft bezweckt die Übernahme, den Erwerb, die Veräusserung, das Halten sowie die Verwaltung von Beteiligungen aller Art. Die Gesellschaft kann im In- und Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Beteiligungen belasten, Immaterialgüterrechte sowie Grundstücke und Wertschriften erwerben, halten, belasten, verwerten und veräussern. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, die geeignet sind den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.